Anspruch auf Pflegegeld
Wer hat Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung?
Voraussetzung ist die Feststellung einer Pflegebedürftigkeit und die Einstufung in einen entsprechenden Pflegegrad.
Wo beantrage ich die Einstufung der Pflegebedürftigkeit bzw. einen Pflegegrad?
Die Antragstellung erfolgt formlos oder durch ein entsprechendes Formular, welches bei der Pflegekasse angefordert werden kann. Die Pflegekasse erreichen Sie über Ihre Krankenversicherung. Durch ein Gutachten des Medizinischen Dienstes wird der Pflegegrad festgelegt
Wie bekomme ich einen Pflegegrad?
Im Begutachtungsverfahren des MDK wird der Pflegegrad festgelegt. Die 5 Pflegegrade werden folgendermaßen festgelegt:
Pflegegrad | Grad der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
---|---|
Pflegegrad 1 | Geringe Beeinträchtigung |
Pflegegrad 2 | Erhebliche Beeinträchtigung |
Pflegegrad 3 | Schwere Beeinträchtigung |
Pflegegrad 4 | Schwerste Beeinträchtigung |
Pflegegrad 5 | Schwerste Beeinträchtigung |
Welche Leistungen bzw. Finanzierungsmöglichkeiten der Pflegekasse gibt es?
Abhängig vom Pflegegrad stehen folgende Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung:
- Individuelle Pflegeberatung nach §45 SGB XI
- Pflegegeld nach §37 SGB XI
- Pflegesachleistungen nach §36 SGB XI
- Entlastungsbetrag nach §45 SGB XI
- Verhinderungspflege nach §39 SGB XI
- Tages- und Nachtpflege nach §41 SGB XI
- Versorgung mit Pflegehilfsmitteln nach §40 SGB XI
- Zuschüsse für Maßnahmen zu Verbesserung des Wohnumfeldes nach §40 SGB XI
- Beratungseinsätze nach §37 Abs. 3 SGB XI
Was sind Pflegesachleistungen?
Es handelt es sich hierbei um ein Budget bzw. eine Leistung, die Sie für ambulante Pflegedienste verwenden können.