Versicherte, die sich für den Bezug von Pflegegeld entschieden haben, sind gesetzlich verpflichtet, sich regelmäßig durch einen zugelassenen Pflegedienst ihrer Wahl im häuslichen Umfeld beraten zu lassen.
Individuelle Pflege-Beratung
Wozu dient Pflege-Beratung?
Der Beratungseinsatz dient der qualitativen Sicherstellung und Optimierung der Pflegeleistung durch die Pflegenden. Die Beratung ist vom Gesetzgeber in folgenden zeitlich festgelegten Intervallen festgelegt:
- Für die Pflegegrade 2 und 3: alle sechs Monate
- Pflegegrade 4 und 5: alle drei Monate.
Wird eine pflegebedürftige Person von unseren ausgebildeten, professionellen Pflegekräften betreut, ist die Pflegequalität entsprechend gewährleistet.
Bei pflegenden Angehörigen ohne fachliche Pflegeausbildung sind regelmäßige Beratungen notwenig und unterstützen bei Ihrer Arbeit.
Beratung nach §37.3 SGB XI
- Einschätzung der Pflegesituation
- Persönliche Beratung und Hilfestellung
- Erarbeitung von Lösungsansätzen für vorhandene Probleme
- Aufzeigen von Möglichkeiten wie z.B. Pflegeschulungen
- Sicherstellen der Qualität der Pflege
Was kostet die Pflege-Beratung?
Die Pflegekasse übernimmt in den vorgeschriebenen Intervallen die Kosten für die Beratungen.